geologische Ämter

geologische Ämter
geologische Ämter,
 
wissenschaftlich-technische Behörden mit der Aufgabe, geologische Kartenwerke aufzunehmen und zu ergänzen, Vorkommen nutzbarer Bodenschätze aufzufinden und lagerstättenkundlich zu beurteilen, bodenkundliche Untersuchungen, hydrogeologische Erkundungen, geologische Baugrund- und bodenmechanische Untersuchungen durchzuführen und staatliche und zum Teil auch private Stellen in allen (den Aufgabenbereich der Anstalt berührenden) Fragen zu beraten.
 
Das erste g. A. wurde 1849 in Wien errichtet (»K. K. Geologische Reichsanstalt«, nach 1949 »Geologische Bundesanstalt«). Die deutschen geologischen Ämter, deren bedeutendstes die 1873 gegründete Preußische Geologische Landesanstalt war, gingen 1939 im Reichsamt für Bodenforschung und seinen Zweig- und Arbeitsstellen auf. In Deutschland sind die geologischen Ämter als nachgeordnete Ämter der Wirtschaftsministerien eingerichtet: die Bundesanstalt für Bodenforschung (Sitz: Hannover), seit 1975 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (für Gemeinschaftsaufgaben der Länder und für die Entsendung von Geologen ins Ausland), das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung, die geologischen Landesämter in Freiberg, München, Freiburg im Breisgau, Krefeld, Kiel, Mainz, Saarbrücken und Hamburg.
 
In Österreich nimmt die Geologische Bundesanstalt, in der Schweiz die Schweizerische Geotechnische Kommission die Aufgaben eines geologischen Dienstes wahr.

Universal-Lexikon. 2012.

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